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31 October 2018

Reflektierende Fahrzeugmarkierungen

Reflektierende Fahrzeugmarkierung (Konturmarkierung Lieferwagen / LKW)


Allgemeines

Dieses Informationsblatt bezieht sich auf Lieferwagen für Gütertransport der Klasse N1 (bis 3500 Kg Gesamtgewicht), LKW ab der Klasse N2 (über 3500 Kg Gesamtgewicht) sowie Anhänger ab der Klasse O2 (über 750 Gesamtgewicht).


Garantiert mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit!

Nachts, aber auch tagsüber ist ein langsamer fahrendes, grosses Fahrzeug z.B. auf der Autobahn durch andere Verkehrsteilnehmer meist nur sehr schlecht sichtbar. Frühzeitiges Erkennen verhindert Unfälle, Leid und Ärger.


Retroreflektierende Konturmarkierung für Fahrzeuge

Ein Fahrzeug mit reflektierender Konturmarkierung hebt sich vor allem nachts auf der Strasse auffallend von den übrigen Verkehrsteilnehmern ab. Die Konturmarkierung ist bereits aus weiter Entfernung deutlich zu sehen. Daher kann das Fahrzeug von den übrigen Verkehrsteilnehmern wesentlich früher wahrgenommen werden. Dem anderen Verkehrsteilnehmer ist es dadurch möglich, den Abstand und die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs (z.B. LKW) besser einzuschätzen und Auffahrunfälle zu verhindern. Eine seitliche Markierung hilft, das Fahrzeug bzw. den Anhänger z.B. im Kreisel oder an einer Kreuzung besser zu erkennen. Auch abgestellte, unbeleuchtete Fahrzeuge sind besser sichtbar.


Das Gesetz

  • Verboten
  • sind Aufschriften und Bemalungen, welche andere Strassenbenützer
  • ablenken. Beschriftungen dürfen nicht selbstleuchtend, beleuchtet,
  • lumineszierend oder retroreflektierend sein. VTS Art. 69/1
  • Motorwagen ab der Klasse M2 (PW mit mehr als 8 Sitzplätzen ohne Fahrer), Motorwagen ab der Klasse N1 (Lieferwagen zur Güterbeförderung und LKW) sowie Anhänger ab der Klasse O2 (über 750 Kg) dürfen nach hinten und der Seite wirkende retroreflektierende Streifen als Konturmarkierung nach ECE-Reglement 104 aufweisen. VTS Art. 69/2


Die retroreflektierenden Folien müssen zugelassen sein sowie eine Breite von 50mm +10/-0mm aufweisen. ECE 104

Mögliche Bilder zu Varianten, wie Fahrzeuge mit Konturmarkierung markiert werden sollen, findet ihr unter /wcms/ftp//p/proequi.ch/uploads/wissen-konturmarkierung-pferdeanhaenger-proequi.pdf

Das Reglement ECE 104 lässt weitere Varianten zu. Ziel ist es, möglichst die Kontur zu markieren. Am „normalen PW“ (Kategorie M1) ist eine retroreflektierende Markierung nicht zulässig!


Konturmarkierung ist die Kennzeichnung des gesamten Fahrzeuges (Kontur hinten und seitlich)

Teilmarkierungen markieren die gesamte Länge und Breite sowie die oberen Ecken

Linienmarkierungen ist die Kennzeichnung der gesamten Länge und Breite unten.


Montagehinweise

  • Die Markierung muss in möglichst geringem Abstand zur Fahrzeugkante angebracht werden
  • (min. 80% der gesamten Breite bzw. Länge)
  • Konturmarkierungen sollen möglichst die gesamte Form des Fahrzeuges kenntlich machen
  • Die
  • unterste, horizontale Markierung muss zwischen 250 mm und 1500mm ab
  • Boden angebracht werden, möglichst weit unten und parallel zum Boden
  • verlaufen
  • Die obere Markierung maximal 400mm vom oberen Fahrzeugrand entfernt
  • Der Abstand zur Bremsleuchte soll mindestens 200mm betragen
  • Die Verarbeitungstemperaturen sind einzuhalten (in der Regel über 10°C)
  • Heckmarkierungen können weiss, gelb oder rot sein, Seitenmarkierungen weiss oder gelb
  • Reflektierende
  • Werbung sowie weitere Hinweise wie z.B. „Achtung Tiere“ sind am Heck
  • nicht zulässig, unter bestimmten Voraussetzungen Seitlich jedoch möglich


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