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17 May 2018

Heimtier - Nutztier

Heimtier – Nutztier: Was sind die Unterschiede? Von Geraldine Pellet


Jedem Besitzer bzw. jeder Besitzerin eines Pferdes, Ponys oder sonstiger Equiden sollte Agate ein Begriff sein. Agate ist die schweizerische Tierverkehrsdatenbank, auf der sämtliche Equiden der Schweiz registriert werden müssen. Zweck dieser Datenbank ist beispielsweise, dass in einem Seuchenfall noch schneller Massnahmen ergriffen werden können.

Doch zurück zum Thema. Sobald eine Equide auf Agate registriert wird, muss unter anderem auch der Verwendungszweck, d.h. Nutztier oder Heimtier, gewählt werden. Diese Thematik hat in den letzten Jahren immer wieder für Diskussionen unter Pferdebesitzern gesorgt und wir möchten dieses Thema deshalb heute einmal unter verschiedenen Aspekten behandeln.


Die gesetzliche Grundlage für die Unterteilung in Heim- und Nutztiere bildet Artikel 3 der Tierarzneimittelverordnung TAMV: «Im Sinne dieser Verordnung gelten als:


a. Nutztiere: Tiere von Arten, die nach der Lebensmittelgesetzgebung zur Lebensmittelgewinnung verwendet werden dürfen, sowie Bienen.


b. Heimtiere:

  1. Heimtiere:


1. Tiere von Arten, die nicht für die Lebensmittelproduktion zugelassen sind,


2. Tiere der folgenden Arten, wenn sie nicht der Lebensmittelgewinnung dienen werden, sondern aus Interesse am Tier oder als Gefährte im Haushalt gehalten werden oder für eine solche Haltung vorgesehen sind: Equiden […]»


So lautet die offizielle Definition für die Begriffe Heim- und Nutztier. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Einteilung? Ein Nutztier darf geschlachtet werden und in den Lebensmittelkreislauf gelangen. Aus diesem Grund muss ein Behandlungsjournal geführt werden und es dürfen nicht alle Arzneimittel eingesetzt werden, die ein Heimtier erhalten dürfte. Bei einem Nutztier hingegen kann der Besitzer unter Vorbehalt der Absetzfristen von Arzneimittel zum gegebenen Zeitpunkt immer noch entscheiden, ob das Tier geschlachtet oder eingeschläfert werden soll.


Nutztiere haben gewisse Einschränkungen bei den Tierarzneimitteln. Behandlungen müssen konsequent in einem Behandlungsjournal nachgeführt werden und Absetzfristen sind zu beachten, sollte das Pferd in die Lebensmittelgewinnung gelangen. Ein Beispiel betreffend Tierarzneimittel sind phenylbutazonhaltige Tierarzneimittel wie Equipalazone, die gemäss teilrevidierter Tierarzneimittelverordnung seit 01.04.2018 nicht mehr bei Nutztieren angewendet werden dürfen.


Zu beachten ist, dass ein Heimtier, einmal so eingetragen, nicht mehr als Nutztier eingetragen werden kann. Ein Nutztier kann hingegen jederzeit in ein Heimtier umgewandelt werden. Sprich: einmal als Heimtier eingetragen, immer Heimtier. Dies sollte vor allem auch unter dem Aspekt beachtet werden, dass es immer wieder Diskussionen darüber gibt, ob Heimtiere überhaupt in der Landwirtschaftszone gehalten werden sollten. Sofern es in dieser Thematik einmal zu einer Entscheidung kommen sollte, dass die Landwirtschaftszone Nutztieren vorbehalten ist oder Direktzahlungen an die Landwirte nur noch für Nutztiere bezahlt werden, könnte dies für viele Heimtier-Halter, die ihr Pferd in einem

Pensionsstall in der Landwirtschaftszone halten, zum Problem werden. Bisher handelt es sich dabei nur um immer wieder aufkeimende Diskussionen, jedoch sind wir gespannt, in welche Richtung sich diese Thematik bewegen wird.


Weiterführende Informationen sind zu finden unter: